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ArbG Offenbach, 25.08.2008 - 5 Ca 440/07 |
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 23.10.2008 - 12 Ta 383/08
Zwangsvollstreckung - Weiterbeschäftigung - Unmöglichkeit
Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach vom 25.08.2008 - 5 Ca 440/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Die Schuldnerin wendet sich mit ihrer am 2.09.2008 beim Arbeitsgericht eingegangenen sofortigen Beschwerde gegen einen ihr am 27.08.2008 zugestellten Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach, durch den sie zu der im arbeitsgerichtlichen Urteil vom 23.04.2008 (Az. 5 Ca 440/07) ausgesprochenen Verpflichtung, den Gläubiger zu unveränderten Bedingungen als Industriemechaniker weiter zu beschäftigen, durch Zwangsgeld, ersatzweise Zwangshaft, angehalten worden ist.
den Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach vom 15.08.2008, Az. 5 Ca 440/07, aufzuheben und den Antrag des Gläubigers zurückzuweisen.